Rechtsanwalt Stegmann Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Wir gratulieren Rechtsanwalt Alexander Stegmann herzlich zum Abschluss seines Fachanwaltstitels für Bau- und Architektenrecht, den er nun neben seines Fachanwaltstitels für Miet- und Wohnungseigentumsrecht führen darf. Neben Rechtsanwältin Verena Finkenberger und Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang ist er damit der dritte Partner mit zwei Fachanwaltstiteln.

Alexander Stegmann